Schulbetrieb nach den Herbstferien unter Coronabedingungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie deutlich verändert. Die Infektionszahlen an Corona sind in den letzten Tagen im Rhein-Erft-Kreis deutlich gestiegen.

Trotzdem möchten wir nach den Herbstferien für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern und unseren angepassten Schulbetrieb weitestgehend unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler.

Folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen des Landes werden deshalb vorgenommen:

Reduzierung des Infektionsrisikos durch Lüften

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer
  • -> Für die Zeit des Lüftens sollten sich die Schüler/innen warm anziehen können, d.h. sie sollten z.B. einen warmen Pullover mitbringen.

Erweiterung der Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Salmen, Schulleiterin

 

Zur weiteren Information finden Sie hier entsprechende Links:

  1. Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
  2. Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf
  3. Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw