Notbetreuung

Stand am Samstag, den 4.4.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die bestehende Regelung der Notbetreuung wird erweitert und zwar wie folgt:

„Ab dem Montag, den 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können […] Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“

(vgl. Quelle: Schulminsterium des Landes NRW )

Elternbrief der Ministerin Gebauer zur Notbetreuung (27.03.2020)

 

Falls Sie Betreuungsbedarf haben, können Sie uns auch am Wochenende oder in den Ferien unter folgender Mobil-telefonnummer erreichen:

0157 – 33 89 23 85

oder eine Email schreiben

  • an Frau Salmen (Schulleiterin): salmen(at)rs-kerpen.de ODER

  • an Herrn Hüls (Stellv. Schulleiter): huels(at)rs-kerpen.de

Bitte unbedingt an folgende Informationen in Ihrer Mail denken:

1. Nachname, Vorname des Kindes nennen

2. Ab wann besteht Betreuungsbedarf und – voraussichtlich – wie lange?

3. Kontaktdaten: Telefonnummer, Emailadresse nennen

Der Nachweis über den Betreuungsbedarf muss schriftlich vom Arbeitgeber erfolgen.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück!

Herzliche Grüße vom ganzen Team der Realschule

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Stand am Freitag, den 13.03.2020

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

unsere Schule richtet ab Mittwoch, den 18.03.2020, eine Notbetreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6 ein. Die Betreuung gilt für deren Eltern, die beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Für Alleinerziehende gilt dies entsprechend, sie müssen ebenfalls in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten. Dazu zählen insbesondere*:

Darüber hinaus bedarf es der schriftlichen Zusicherung der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Sollte dies auf Sie zutreffen, so rufen Sie unser Sekretariat bis Dienstag, 17.3.20 um 12:00 Uhr an und teilen uns mit, für welche Wochentage eine Betreuung für Ihr Kind benötigt wird.

Beide Erklärungen der Arbeitgeber benötigen wir spätestens am Mittwoch, den 18.3.2020.
Darüber hinaus gelten grundsätzlich folgende Regelungen:

  • Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen.
  • Die Kinder dürfen nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen.
  • Die Kinder dürfen sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet müssen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome zeigen.

Herzliche Grüße

Heinz Hüls (Stellv. Schulleiter)