Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung notwendig und die Schule darf zunächst nicht betreten werden.
Kurz gefasst:
- Ihr Kind hat Schnupfen; keine weiteren Symptome -> Ihr Kind bleibt für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause und Sie benachrichtigen die Schule! Wenn nach 24 Stunden Besserung und keine zusätzlichen Symptome wie Fieber oder Husten auftreten, kann Ihr Kind wieder in die Schule. Bei Zweifel fragen Sie Ihren Haus-oder Kinderarzt. Erfolgt nach 24 Stunden keine Besserung oder zusätzliche Symptome treten auf, setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung und benachrichtigen die Schule!
- Ihr Kind zeigt eines oder mehrere dieser Erkrankungssymptome: Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/ Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf-und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche – > Setzen Sie sich telefonisch mit Ihrem Arzt oder Kinderarzt in Verbindung und benachrichtigen die Schule!
Wenn Sie unsicher sind, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen, hilft Ihnen das Schaubild im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung , das Ihnen eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist.
Erkrankung Kind Schaubild