Kernlehrpläne sind ein wichtiges Element eines zeitgemäßen und umfassenden Gesamtkonzepts für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Sie sind im Zusammenhang zu sehen mit den Lernstandserhebungen, die in Nordrhein-Westfalen 2004 zum ersten Mal in den Klassen 9 der Sekundarstufe I durchgeführt wurden, und mit den landeseinheitlichen Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 ab 2007.
Kernlehrpläne
- sind standardorientierte Lehrpläne, in denen die erwarteten Lernergebnisse als verbindliche Bildungsstandards im Mittelpunkt stehen.
- beschreiben die erwarteten Lernergebnisse in der Form von fachbezogenen Kompetenzen, die fachdidaktisch begründeten Kompetenzbereichen zugeordnet sind.
- zeigen, in welchen Stufungen diese Kompetenzen im Unterricht der Klasse 5 bis 10 erreicht werden können, indem sie die erwarteten Kompetenzen am Ende der Klassen 6, 8 und 10 bezeichnen.
- beschränken sich dabei auf wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten und die mit ihnen verbundenen Inhalte und Themen, die für den weiteren Bildungsweg unverzichtbar sind und die den Lehrerinnen und Lehrern aus ihrer bisherigen Unterrichtspraxis im Wesentlichen bekannt sind.
- bestimmen durch die Ausweisung von verbindlichen Erwartungen die Bezugspunkte für die Überprüfung der Lernergebnisse und der erreichten Leistungsstände in der schulischen Leistungsbewertung, den Lernstandserhebungen und den Abschlussprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen.
- schaffen so die Voraussetzungen, um definierte Anspruchsniveaus an der Einzelschule und im Land zu sichern.
Weitere Informationen zu den Kernlehrplänen erhalten Sie hier: Kernlehrpläne Realschule