Nachteilsausgleich

Liebe Eltern,

manche Schüler:innen zeigen eine diagnostizierte Lese – Rechtschreib -Schwäche. Diese können einen Nachteilsausgleich beantragen.

Der Nachteilsausgleich tritt dann in Kraft, wenn das Kind nachweislich eine geeignete ggf. auch
außerschulische Förderung besucht.
Die Förderung sollte nach der Erprobungsstufe erfolgreich abgeschlossen sein. Nur in
begründeten Einzelfällen wird der Nachteilsausgleich auch für die Jahrgangsstufen 7-10 gewährt.

Sie können das entsprechende Formular zur Beantragung hier herunterladen, indem Sie in der Überschrift „Nachteislausgleich“ anklicken.Nachteilsausgleich_LRS_Antrag