Schulprogramm der Realschule

Schulprogrammarbeit ist in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Die Schulen legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort.

Auf der Grundlage des Schulprogramms prüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit (SchulG § 3 Abs. 2). Über das Schulprogramm entscheidet die Schulkonferenz (SchulG § 65 Abs 2).

Das Schulprogramm ist somit das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule, das

  • die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort konkretisiert,
  • Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit bestimmt und
  • Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse festlegt.