Private Reisen von Schülerinnen und Schülern in Covid-19-Risikogebiete

Informationen zu Verpflichtungen bei der Rückkehr nach Deutschland sowie schulrechtlichen Konsequenzen

 

Liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Eltern,

die Herbstferien stehen bevor und Sie überlegen, in Urlaub zu fahren? Um Ihnen mehr Handlungssicherheit zu geben, sollten Sie folgende Hinweise vor dem Antritt Ihrer Reise und bei Ihrer Rückkehr berücksichtigen, denn bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen.

Die Risikogebiete werden durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht und laufend aktualisiert:

www.rki.de/covid-19-risikogebiete

Wichtigste Verpflichtungen sind nach der Rückkehr einer Reise aus einem Risikogebiet:

  • die Quarantänepflicht (§ 3 CoronaEinrVO)
  • sowie die Meldepflichten beim zuständigen Gesundheitsamt (§ 2 CoronaEinrVO).
  • Die Pflicht zur Quarantäne entfällt ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
    1. Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
    2. Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne begeben, wenn sie kein negatives Testergebnis nachweisen können. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin Frau Salmen aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Schülerinnen und Schüler die in Quarantäne bleiben, sind entschuldigt.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern im Falles eines Schulversäumnisses die Schule jedoch unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort getroffen worden sind.

Die Schüler/innen müssen jedoch am Distanzunterricht teilnehmen und ggf. Leistungsüberprüfungen nachholen.

Trotz dieser Verpflichtungen wünschen wir Ihnen und Euch schöne Herbstferien und hoffen, dass es auch irgendwann wieder möglich ist, unbeschwert Urlaub machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Salmen, Schulleiterin

 

PS: Diese Informationen sind dem Erlass des MSB zu privaten Reisen in Covid-19-Risikogebiete entnommen.